• Die Gewährung stationärer Betreuung.

  • Die Erkennung, Behandlung, Beurteilung des Gesundheitszustandes

  • Die Erteilung qualifizierter Hilfe in Notfällen

  • Die Durchführung von diagnostischen Untersuchungen

  • Die Erteilung von konsultativen Leistungen

  • Die Durchführung von Gesundheitsbildungsprogrammen.

  • Schulungen und Fortbildung für medizinisches Personal .

  • Mitwirkung an der Organisation von Sozialhilfeleistungen für in entsprechenden Einrichtungen registrierten Hilfsbedürftigen.

  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem Personal des Krankenhauses und der Sozialhilfeeinrichtungen.